Abteilungsordnung Spur 1 des Eisenbahner-Sportvereins Blau-Gold Bischofsheim e.V.

§ 1 Name und Zugehörigkeit

  • Die Abteilung führt den Abteilungsnamen "Spur 1 - Team Bischofsheim".
  • Sie gehört dem Verein ESV Blau-Gold Bischofsheim e.V. in 65474 Bischofsheim, Am Schindberg 23 an.

A. ALLGEMEINES

§ 2 Abteilungszweck

Zweck der Abteilung ist die Wahrung, Pflege und weitere Förderung des Modellbaus, hauptsächlich im Maßstab der Spur 1 (1:32). Dies wird vor allem durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

  1. Die Förderung der Jugend im Rahmen der Jugendpflege durch den ESV Blau-Gold Bischofsheim e.V., insbesondere Förderung und Intensivierung des technischen Verständnisses und Anleitung zum sportlichen Verhalten in der Gruppe;
  2. Förderung des Baus und Betriebs von Modellen in Spur 1, mit auf Echtdampf-Modellen liegendem Fokus;
  3. Das Bestreben, alle natürlichen Personen, die Spur 1 Modellbau sowohl in der Echtdampfvariante als auch elektrisch betreiben oder fördern, im ESV Blau-Gold Bischofsheim e.V. zusammenzuschließen;
  4. Die Mitwirkung und Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen und Messen;
  5. Die Organisation und Durchführung von Fahrtagen mit Einladung externer Spur 1-Fahrer sowohl aus der Region, dem Bundesgebiet und dem Ausland insbesondere durch Bereitstellung einer geeigneten Spur 1-Anlage.
  6. Die Aufklärung ihrer Mitglieder über die aktuelle Entwicklung im Bereich des Spur 1-Echtdampf-Betriebs.

Um diese Zwecke zu erreichen, verfügt die Abteilung Spur 1 – Team Bischofsheim u.a. über eine Spur 1-Anlage, auf der sowohl elektrische als auch Echtdampflokomotiven betrieben werden können.

B. MITGLIEDSCHAFT IN DER ABTEILUNG

§ 3 Mitgliedschaft

Grundsätzliches zur Mitgliedschaft ist durch § 5 der Satzung des ESV Blau-Gold Bischofsheim e.V. geregelt.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Ergänzend zur Satzung des ESV Blau-Gold Bischofsheim e.V. gilt:

  1. Sämtliche Abteilungsmitglieder sind gehalten, die Abteilung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sowie die sportlichen, modellfahrerischen und betrieblichen Bestrebungen und Interessen des Gesamtvereins nach besten Kräften zu unterstützen.
  2. Sämtliche ordentlichen Mitglieder sind alljährlich zur Leistung von Pflichtarbeitsstunden, ersatzweise zur geldlichen Abgeltung, verpflichtet.
  3. Das Pensum der Pflichtarbeitsstunden wird in der jährlichen Abteilungsversammlung festgelegt. Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Ableistung von Pflichtarbeitsstunden befreit, sollen aber angemessen mithelfen.
  4. Die geldliche Abgeltung für nicht abgeleistete Pflichtarbeitsstunden beträgt bei Personen ab 18 bis 21 Jahre 2,00 € pro Stunde und ab 21 Jahre 10,00 € pro Stunde.
  5. Die Abteilungsleitung kann nach Absprache für Mitglieder mit gesundheitlichen Einschränkungen oder aus sonstigen privaten Gründen die Zahl der Pflichtarbeitsstunden reduzieren oder gänzlich auf die Ableistung solcher Stunden verzichten.
  6. Auf Wunsch erhält jedes Abteilungsmitglied einen Schlüssel, der einen Zugang zu den Bereichen der Abteilung Spur 1 ermöglicht. Ein Ausleihen / Weitergeben des Schlüssels an Nichtmitglieder oder ein Anfertigen von Duplikaten oder deren Weitergabe ist nicht gestattet. Für Schäden, die durch den Verlust oder die Weitergabe des Schlüssels entstehen, haftet jedes Mitglied. Beim Austritt aus der Abteilung und/oder dem ESV ist der Schlüssel unverzüglich zurückzugeben.

§ 5 Beitragswesen

  1. Das Beitragswesen ist in § 5 der Satzung und in der Beitragsordnung des ESV Blau-Gold Bischofsheim e.V. geregelt.
  2. Die Abteilung Spur 1 – Team Bischofsheim kann einen Sonderbeitrag erheben. Ein auf der Jahresversammlung der Abteilung gegebenenfalls beschlossener Sonderbeitrag wird zusammen mit dem Jahresbeitrag im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

§ 6 Delegiertenversammlung

Ergänzend zu § 12 Abs. 7 der Satzung des ESV Blau-Gold Bischofsheim e.V. gilt:

Die Vertretung der Abteilung auf der Delegiertenversammlung erfolgt durch die Mitglieder der Abteilungsleitung. Wird die Zahl der Delegierten und Ersatzdelegierten durch die Abteilungsleitung nicht gedeckt, werden in der Abteilungs-Jahresversammlung die fehlenden Delegierten bzw. Ersatzdelegierten auf Vorschlag der Mitglieder gewählt. Die Delegierten sind bis zur nächsten ordentlichen Abteilungs-Jahreshauptversammlung gewählt.

§ 7 Abteilungsleitung

Die Abteilungsleitung besteht aus:

  1. a) Abteilungsleiter
  2. b) Stellvertretender Abteilungsleiter
  3. c) Kassenwart
  4. d) Schriftführer

§ 8 Ordnungen

Jedes neue Mitglied erhält ein Exemplar der Abteilungsordnung per Ausdruck oder per Mail durch die Abteilungsleitung. Es verpflichtet sich durch seinen Aufnahmeantrag zur Anerkennung der Vereinssatzung und Ordnungen des ESV Blau-Gold Bischofsheim e.V., welche in der Geschäftsstelle erhältlich sind.

  1. Die Fahrordnung (Anlage 1 dieser Abteilungsordnung) regelt die Benutzung der Spur 1-Anlage. Sie ist verbindlich für alle Mitglieder, Gastfahrer und Besucher und wird als Aushang sichtbar angebracht.
  2. Die Abteilung kann sich weitere Ordnungen geben. Die Ordnungen der Abteilung dürfen nicht gegen die Satzung und die Ordnungen des ESV Blau-Gold Bischofsheim e.V. verstoßen.
  3. Die Ordnungen werden von den Mitgliedern der Abteilung mit mindestens der Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Abteilung beschlossen, geändert oder aufgehoben. Stimmt genau die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für eine neue Ordnung, eine Änderung einer Ordnung oder die Aufhebung einer Ordnung, gilt der betreffende Antrag als abgelehnt. Die Ordnungen müssen dem geschäftsführenden Vorstand des ESV Blau-Gold Bischofsheim e.V. zur Prüfung vorgelegt werden und treten nach Genehmigung in Kraft.
  4. Alle Ordnungen sind zu veröffentlichen.

C. VERÖFFENTLICHEN VON BILDMATERIAL

§ 9 Bilder und Videos

Das Verbreiten von Film-, Ton- und Bildmaterial vom Grundstück des ESV Blau-Gold Bischofsheim e.V., seinen Aufbauten und Sportstätten zu kommerziellen Zwecken ist nur mit vorheriger Erlaubnis der Abteilungsleitung und des geschäftsführenden Vorstands des ESV Blau-Gold Bischofsheim e.V. gestattet. Zuwiderhandlungen dieser Anordnung kann mit sofortigem Ausschluss aus dem ESV Blau-Gold Bischofsheim e.V. und der Abteilung Spur 1 – Team Bischofsheim geahndet werden.

D. SCHLUSSBESTIMMUNG

§ 10 Haftpflicht

Für die aus dem Vereins-, Abteilungs-, insbesondere aus dem Bau-, Fahr-, Veranstaltungs- und Ausbildungsbetrieb fahrlässig entstehenden Personen- und Sachschäden - auch in den Räumen des Vereins bzw. der Abteilung - besteht für den Verein, seine Vertreter und Hilfspersonen den Mitgliedern gegenüber Haftungsausschluss, soweit nicht ein spezieller Versicherungsschutz vorhanden ist.

§ 11 Unfälle

  1. Bei Unfällen sind die Mitglieder verpflichtet, diese unverzüglich der Abteilungsleitung bzw. dem zuständigen Vereinsorgan – Geschäftsstelle - anzuzeigen, da sämtliche Unfälle fristgerecht über den ESV Blau-Gold Bischofsheim e.V. der zuständigen Versicherung gemeldet werden müssen.
  2. Bei nicht rechtzeitiger Meldung besteht die Gefahr des Haftungsausschlusses seitens der Versicherung. In diesem Falle sind auch alle Ansprüche gegen den Verein ausgeschlossen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Im Übrigen gelten die Satzung und Ordnungen des ESV Blau-Gold Bischofsheim e.V.

§ 13 Beschlussfassung

Die Abteilungsordnung tritt mit Umlaufbeschluss des erweiterten Vorstands vom 13.2.2023 in Kraft.

 

Anhang 1:

Fahrordnung der Abteilung Spur 1 des ESV Blau-Gold Bischofsheim e.V.

Die Abteilung Spur 1 - Team Bischofsheim hat sich gem. § 8 der Abteilungsordnung folgende Fahrordnung gegeben. Die Fahrordnung regelt die Benutzung der Spur 1-Anlage. Sie ist verbindlich für alle Mitglieder, Gastfahrer und Besucher und wird als Aushang sichtbar angebracht.

  1. Fahrer haben jederzeit die Betriebssicherheit ihrer Fahrzeuge zu gewährleisten und Gefahren jeder Art abzuwehren.
  2. Es kann durch die anwesenden Abteilungsmitglieder ein Fahrdienstleiter bestimmt werden. Dieser regelt wer wann wo und mit welchen Fahrzeugen fahren oder diese abstellen kann.
  3. Den Anweisungen des Fahrdienstleiters ist Folge zu leisten.
  4. Es wird ein Fahrplan ausgehängt, auf dem sich die Fahrer mit ihren Fahrzeiten, ihrem Fahrzeug und dem von ihnen genutzten Gleis eintragen. Sollte es bei der Erstellung oder Umsetzung des Fahrplans zu Unstimmigkeiten unter den Fahrern kommen, entscheidet der Fahrdienstleiter.
  5. Echtdampfloks sind im Betrieb heiß, also bitte Vorsicht!
  6. Für Fragen von Besuchern stehen die Mitglieder gerne zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis, dass diejenigen, die gerade ihre Loks fahren, weniger gesprächig sind.
  7. Manche Echtdampfloks werden von Hand geregelt und nicht über Fernsteuerung. Der Lokführer muss daher jederzeit Zugang zu seinem Zug haben.
  8. Bitte nichts auf die Schienen stellen.
  9. Bitte keine fahrenden Züge berühren.
  10. Bitte Kinder beaufsichtigen.
  11. Der Besuch erfolgt auf eigenes Risiko. Die Besucher und Fahrer haften für Schäden, die Sie oder ihre Kinder verursachen.

 

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